Im Jahr 2007 hat die Organspende in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. 1.313 Menschen haben nach ihrem Tod insgesamt 4.140 Organe gespendet. Und doch wissen die meisten Deutschen nicht, wie eine Organspende abläuft. So kommt es vor, dass Angehörige oder Vorsorgeversicherte dem Bestatter Fragen dazu stellen – obwohl dieser mit dem Prozedere der Organspende nichts zu tun hat.
Hier finden Sie die Antworten auf diese Fragen.
Das Transplantationsgesetz hat zwei Voraussetzungen für die Entnahme von Organen und Geweben festgelegt: Der Tod des Menschen muss festgestellt sein und eine Zustimmung muss vorliegen. Die Diagnose „Hirntod“ bedeutet der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm und ist damit der sichere Nachweis des Todes.
Die Untersuchung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgt durch zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander. Beide dürfen darüber hinaus weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Bei der Entscheidung zur Organspende wird geprüft, ob der Patient eine schriftliche Verfügung, z. B. einen Organspendeausweis, verfasst oder seinen Willen den Angehörigen mündlich mitgeteilt hat.
Wer entscheidet über eine Spende?
Diese Frage klärt der behandelnde Arzt oft gemeinsam mit einem Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in einem Gespräch mit den Angehörigen. Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei vorliegendem Organspendeausweis werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Spende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Hat der Verstorbene keine Festlegung zu Lebzeiten getroffen, sollen die Hinterbliebenen entscheiden.
Liegt eine Einwilligung zur Organentnahme vor, schickt der Koordinator der DSO Blutproben des Verstorbenen zur Laboruntersuchung. Die Blutgruppe und Gewebemerkmale werden bestimmt. Beides sind wichtige Daten für die Vermittlung der entnommenen Organe. Außerdem wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den Organempfänger gefährden könnten.
Die ermittelten Werte gehen an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Ein spezielles Computerprogramm gleicht hier die Daten der Spenderorgane mit allen Empfängern auf der Warteliste ab. Die Vermittlung der Organe erfolgt nach rein medizinischen Kriterien.
Sobald feststeht, wohin die entnommenen Organe gehen, organisiert der Koordinator in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Er sorgt für den Transport der Entnahmeteams und der Organe. Diese werden sorgfältig verpackt und zügig zu den Transplantationszentren gebracht.
Die Angehörigen erfahren nicht, wer die gespendeten Organe erhalten hat. Sie können sich aber über den Koordinator erkundigen, wie es dem Transplantierten geht.
Pietätvoll bei der Operation
Bei der Entnahme ist der würdevolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot. Wie nach einem Eingriff an lebenden Patienten wird die Wunde verschlossen und verbunden. In fast allen Fällen erfolgt die Organentnahme im selben Krankenhaus, in dem der Organspender verstorben ist.
Wenn der Leichnam dem Bestatter übergeben wird, kann der Verstorbene aufgebahrt werden – sofern die Angehörigen das wünschen. Und auch eine Bestattung ist ohne zeitliche Verzögerung möglich.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die DSO haben gemeinsam das Infotelefon Organspende eingerichtet. Anrufer können dort unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400 Organspendeausweise bestellen und Fragen zur Organspende stellen. Weitere Informationen gibt es unter www.organspende-info.de und www.dso.de.